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Unsere Pflegeplanung – kostenlos und unverbindlich

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, stehen Familien oft vor vielen Fragen: Welche Unterstützung gibt es? Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse? Welche Kostenübernahme ist möglich und welche Rolle spielt der Pflegegrad? Und wie lässt sich die Betreuung im Alltag organisieren?

Wir von MonCare helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Pflegeplanung für Sie, prüfen mögliche Leistungen sowie die Kostenübernahme und finden passende Unterstützungsangebote für Ihre Situation.

Wir sind an Ihrer Seite – in jeder Lebenssituation.

Pflegeperson hält die Hand eines Seniors, der sich auf seinen Gehstock stützt – Unterstützung, die mit oder ohne Pflegegrad in Anspruch genommen werden kann
Rad eines Rollstuhls in Nahaufnahme, sinnbildlich für Mobilitätshilfen – Kostenübernahme bei Pflegegrad möglich

Die Abrechnung mit der Pflegekasse

Viele unserer Leistungen können privat gebucht oder je nach Pflegegrad über die Pflegekasse finanziert werden.

Entlastungsbetrag:

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI in Höhe von 131 € monatlich steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Er kann für anerkannte Leistungen der Alltagsbegleitung und Haushaltsunterstützung eingesetzt werden.

Pflegesachleistungen:

Ab Pflegegrad 2 können je nach individueller Situation weitere Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Abrechnung mit der Pflegekasse.

Kostenlose Pflegeberatung nach §37 SGB XI

Pflegebedürftige Menschen, die ein Pflegegeld nach §37 SGB XI beziehen, haben Anspruch auf regelmäßige Pflegeberatung. Im Rahmen des Beratungseinsatzes prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen erhalten und wo zusätzliche Unterstützung und Kostenübernahmen möglich sind. Die Ergebnisse werden für die Pflegekasse dokumentiert.

Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Beantragung weiterer Leistungen und behalten die vorgeschriebenen Beratungstermine und Fristen im Blick. So stellen wir sicher, dass Ihre Ansprüche erhalten bleiben und Sie bestmöglich versorgt werden. Keine Sorge: Die Kosten für diese Beratung übernimmt ebenfalls die Pflegekasse.

Alle Vorteile der kostenlosen Pflegeberatung auf einen Blick

Wir überprüfen Ihre aktuelle Pflegesituation

Wir informieren Sie über alle Leistungen und Kostenübernahmen, die Ihnen zustehen

Wir unterstützen Sie bei Anträgen auf weitere Pflegegrade und Pflegeleistungen

Wir beraten Sie zu Hilfsmitteln und Wohnraumanpassungen im Sinne der Pflege

Wir beantragen für Sie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Wir zeigen Ihnen, wo pflegende Angehörige Entlastung finden

Gut zu wissen: Die Beratungseinsätze sind für Pflegegeldempfänger bei Pflegegrad 2 bis 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 bis 5 vierteljährlich verpflichtend. Wir erinnern Sie rechtzeitig an anstehende Termine und unterstützen Sie bei der Organisation.